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Chortitza
Mennonitische Geschichte und Ahnenforschung
Schlagwort: Kreditwesen
3. Odessaer Zeitung, 3 Mai 1863, Seite 394-395
Für die Höhe der ersten Hypothek könnte die unter den Mennoniten bestehende gegenseitige Feuerversicherung mit ihren Summen als Minimum dienen. Würde jemand auf erste Hypothek eine geringere Summe, als die feuerversicherte leihen, so müsste der Ausleiher einen anderen etwa folgenden Ausleiher bis zur vollen Versicherungssumme bei sich auf erste Hypothek nehmen.